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4. Januar 2006OVG Münster entzieht Betriebserlaubnis für Flughafen Weeze Aufgrund einer Klage von 16 Privatpersonen sowie 2 Gemeinden hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Genehmigung zur zivilen Nutzung des Flughafens Weeze aufgehoben. Das Urteil macht deutlich, dass Klagen betroffener Anwohner durchaus Aussicht auf Erfolg haben, wenn deren berechtigte Interessen auf Lärmschutz im Zuge des Genehmigungsverfahrens nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden. Aus dem Urteil gegen Weeze eine neue Chance für den Verkehrslandeplatz MGL abzuleiten, wie einige kommunale Flughafenbefürworter dies glauben tun zu müssen, halten wir seitens der Schutzgemeinschaft nicht für sachgemäß. Schließlich wurde bei der Bedarfsanalyse für MGL im Rahmen des Planfeststellungsantrages die Existenz des Flughafens Weeze sowieso schon von vorne herein konsequent ignoriert. Im Übrigen ist in Bezug auf die Betriebserlaubnis für Weeze noch lange nicht das letzte Wort gesprochen (auch wenn das OVG Münster eine Revision nicht zugelassen hat).
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