Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
 
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4. Oktober 2005

Unser Kampf gegen den Flug­hafen­aus­bau MGL geht in die nächste Runde

Nach unserem Sieg im Regional­rat fordern wir nun den Abschluss des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens mit einer end­gül­tigen Ableh­nung des bean­trag­ten Flug­ha­fen­aus­baus. Nach Auf­fas­sung der Schutz­gemein­schaft und unserer Rechts­an­wälte wäre jede Geneh­mi­gung ange­sicht der abge­lehn­ten Ände­rung des Gebiets­ent­wick­lungs­pla­nes rechts­wid­rig.

Es ist aller­dings nicht aus­zu­schließen, dass Flug­hafen­gesell­schaft und Bezirks­re­gie­rung ver­su­chen könn­ten, den Regio­nal­rats­be­schluss durch eine trick­rei­che Teil­ge­neh­mi­gung im Plan­fest­stel­lungs­ver­fahren zu umge­hen. Zudem besteht die Mög­lich­keit einer so genann­ten Minister­ent­schei­dung. Ver­ein­facht gesagt wird dabei die Ableh­nung des Regio­nal­rates zur Ände­rung des Gebiets­ent­wick­lungs­planes durch eine Ent­schei­dung des zustän­digen Ministers bzw. des Kabi­netts über­schrie­ben.

Eine über­schwäng­liche Sieges­feier wäre daher ver­früht. Die Schutz­ge­mein­schaft setzt ihre Arbeit fort, bis auf dem Ver­kehrs­lande­platz MGL das Gras wuchert oder ein neues Gewer­be­gebiet nach dem Vor­bild von Willich-Münch­heide ent­steht, wodurch übri­gens 10 mal mehr Arbeits­plätze geschaf­fen wür­den als durch den Flug­hafen­aus­bau.

Die Grün­dung unserer "Kläger­gemein­schaft gegen MGL (GbR)"; sowie den Ein­satz unserer Spen­den­mittel stellen wir zurück, bis Klar­heit über die wei­tere Vor­ge­hens­weise der Bezirks­regie­rung im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren besteht. Der Gesell­schaf­ter­ver­trag zur Klä­ger­gemein­schaft liegt fertig in der Schub­lade. Bei Bedarf ist die Klä­ger­gemein­schaft inner­halb weniger Tage gegrün­det und arbeits­fähig.

 

 

 

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