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24. Mai 2007OVG Münster weist Klagen gegen Betriebsgenehmigung DUS ab Am 17.5.2007 wurde in der Presse berichtet, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die wesentlichen Klagen gegen die erweiterte Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf abgewiesen hat, s. Pressemitteilung des OVG Münster. Eine Revision ist nicht zugelassen. Durch die damit ermöglichten zusätzlichen Kapazitäten in Düsseldorf ist auch der letzte Strohhalm zerbrochen, an den sich die Ausbaubefürworter für MGL geklammert haben, um doch noch einen vermeintlichen Bedarf für MGL begründen zu können: Die unbedingt erforderliche "Entlastungsfunktion" für Düsseldorf. In der Presseberichterstattung vom 17. bis 24.5.2007 wird fast einhellig von einem "Aus" für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes MGL ausgegangen. In der Tat hat sich Verkehrsminister Wittke klar gegen den Ausbau von MGL ausgesprochen und die Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, das Planfeststellungsverfahren nun unverzüglich abzuschließen. Dem "Vernehmen nach" (um hier einmal das bevorzugte Vokabular der BezReg aufzugreifen) ist in den nächsten 1 bis 2 Wochen mit einer Ablehnung des Planfeststellungsantrages MGL durch die Bezirksregierung Düsseldorf zu rechnen.
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