Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
 
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20. Oktober 2006

Stellung­nahme des Flug­hafens Düssel­dorf bestätigt den fehlen­den Bedarf für MGL

Erst spät im Oktober ist bekannt geworden, dass die Flug­hafen Düssel­dorf GmbH am 21.9.2006 die seit über einem Jahr aus­ste­hende Stellungnahme zum bean­trag­ten Aus­bau des Verkehrs­lande­platzes Mönchen­glad­bach an die Bezirks­regie­rung Düssel­dorf abge­geben hat. Nach einer aus­führ­lichen Beant­wor­tung des Fragen­kata­loges der Bezirks­regie­rung wird in der Stellung­nahme abschließend fest­gestellt:

   "Abschließend kann demgemäß fest­gehalten werden, dass wir im Flug­platz Mönchen­glad­bach nach wie vor eine mög­liche Ent­lastungs­funktion für den Flug­hafen Düssel­dorf sehen. Aus den bekann­ten flug­betriebs­tech­nischen Gründen kann diese aber erst dann volle Gültig­keit erlangen, wenn der Flug­platz Mönchen­glad­bach  (...)  infra­struktu­rell so ausge­stattet wird, dass er diese ihm landes­plane­risch vorge­sehene Funktion erfüllen kann. Dabei müssen investitive Maß­nahmen wirt­schaft­lich sein, um ent­spre­chende Investitions­ent­schei­dungen zu recht­fer­tigen.
   Der der­zeitige Wirt­schafts­plan sieht einen Aus­bau des Flug­hafens Mönchen­glad­bach zwar nicht vor. Es könnte sich jedoch bei der Ent­wick­lung im Luft­ver­kehr eine Konstel­lation erge­ben, durch die ein Aus­bau des Flug­hafens Mönchen­glad­bach strate­gisch vorteil­haft und wirt­schaft­lich gerecht­fer­tigt ist. Falls das erreicht ist, kann der bedarfs­gerechte Aus­bau zum Regional­flug­hafen die luft­ver­kehr­liche Infra­struk­tur in unserer Region ver­bessern. (...)
   Es ist aber auch fest zu halten, dass der Aus­bau des Flug­hafens Mönchen­glad­bach kein Ersatz für die weitere Ent­wick­lung des Flug­hafens Düssel­dorf ist."

Diese abschließende Stellung­nahme bestätigt ein­deutig, dass die Flug­hafen Düssel­dorf GmbH als Anteils­eig­nerin von MGL derzeit keinen Bedarf für einen Aus­bau von MGL sieht und auch die Wirt­schaft­lich­keit einer der­artigen Investitions­maß­nahme bezwei­felt. Auf­grund dieser Stellung­nahme sah sich die Flug­hafen­gesell­schaft Mönchen­glad­bach sogar genötigt, ihr Fest­halten an ihrer unglaub­wür­di­gen und um­strit­tenen Bedarfs­prog­nose und am Plan­fest­stellungs­antrag mit rechts­anwalt­lichem Schrei­ben vom 12.10.2006 zu bekräf­tigen.

Presse­berichte im Nach­gang zu diesen Stellung­nahmen können sie auf der Home­page von Airpeace e.V. finden.

 PDF-Downloads:
        Stellung­nahme der Flughafen Düsseldorf GmbH (21.9.2006)
        Stellungnahme des Flughafens MGL (Rechts­an­wälte Lenz und Johlen, 12.10.2006)

 

 

 

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