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1. Dezember 2005Landesregierung NRW erteilt dem Flughafenausbau MGL eine klare Absage: Die Landesregierung NRW veröffentlicht die mit allen betroffenen Ministerien abgestimmte Antwort zu der "Kleinen Anfrage 292" mehrerer Abgeordneter der SPD zum Flughafenausbau Mönchengladbach. Dem Bestreben der Flughafenbefürworter, den Flughafenausbau durch eine Änderung des Landesentwicklungsplanes doch noch zu ermöglichen, wird mit dieser Antwort eine klare Absage erteilt. Die Landesregierung hält an der bestehenden NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 vom Dezember 2000 fest und konstatiert: "Ein Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach zu einem Flughafen mit entsprechend verlängerter Start/Landebahn ist darin nicht vorgesehen." Im Rahmen der Luftverkehrskonzeption 2010 ist lediglich eine Verlängerung der bestehenden Start/Landebahn von 1200 m auf 1440 m unter Mitnutzung der sogenannten Stopways vorgesehen, um damit eine Entlastungsfunktion für Düsseldorf zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Handlungsoption 15n wird allerdings als "landespolitisch wichtig" gewertet.
Der Planfeststellungsantrag der Flughafengesellschaft Mönchengladbach muss abgelehnt werden !Es bleibt allerdings zu befürchten, dass sich die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des Handlungsspielraumes der Luftverkehrskonzeption 2010 zu der Genehmigung einer Verlängerung der bestehenden Start/Landebahn auf 1440 m entschließt, obwohl die vorgelegten Planungsunterlagen der Antragstellerin für diese Ausbauoption völlig unzutreffend und unzulänglich sind. Auch ein derartiger Ausbau würde immerhin den Einsatz von Großfluggeräten des Typs Boeing 737 auf kürzeren europäischen Strecken (wie z. B. nach London) ermöglichen, was ebenfalls eine erhebliche zusätzliche Lärmbelastung mit sich brächte. Deshalb wird die Schutzgemeinschaft zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei W. Baumann (Würzburg) prüfen, wie wir uns auf eine etwaige Klage gegen eine Teilgenehmigung für 1440 m Start/Landebahnvorbereiten müssen und was hierfür eine geeignete Klagekonzeption wäre. Nach Bekanntgabe des ausstehenden Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf werden wir zeitnah zu einer ordentlichen Hauptversammlung der Schutzgemeinschaft einladen (voraussichtlich im Februar 2006). Dort werden wir dann über die weitere Vorgehensweise beraten und beschließen.
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