Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
 
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1. Dezember 2005

Landes­regie­rung NRW erteilt dem Flug­hafen­aus­bau MGL eine klare Absage:

Maximal 1440 m Start­bahn im Rah­men der Luft­ver­kehrs­kon­zep­tion 2010

Die Landes­regierung NRW ver­öffent­licht die mit allen betrof­fenen Mini­ste­rien abge­stimmte Antwort zu der "Kleinen Anfrage 292" mehre­rer Abge­ord­ne­ter der SPD zum Flug­hafen­aus­bau Mön­chen­glad­bach. Dem Bestre­ben der Flug­hafen­be­für­wor­ter, den Flug­hafen­aus­bau durch eine Ände­rung des Lan­des­ent­wick­lungs­pla­nes doch noch zu ermög­li­chen, wird mit dieser Ant­wort eine klare Absage erteilt. Die Lan­des­regie­rung hält an der beste­hen­den NRW-Luft­ver­kehrs­kon­zep­tion 2010 vom Dezem­ber 2000 fest und konsta­tiert:

"Ein Aus­bau des Ver­kehrs­lande­platzes Mön­chen­glad­bach zu einem Flug­hafen mit ent­spre­chend ver­länger­ter Start/Lande­bahn ist darin nicht vor­ge­se­hen."

Im Rah­men der Luft­ver­kehrs­kon­zep­tion 2010 ist ledig­lich eine Ver­länge­rung der beste­hen­den Start/Lande­bahn von 1200 m auf 1440 m unter Mit­nutzung der soge­nann­ten Stop­ways vor­gese­hen, um damit eine Ent­lastungs­funk­tion für Düssel­dorf zu ermög­lichen. Die Um­setzung dieser Hand­lungs­op­tion 15n wird aller­dings als "lan­des­poli­tisch wichtig" gewertet.

Keine neue Startbahn für MG


Nach dieser Ent­schei­dung der Lan­des­regie­rung NRW besteht für eine Geneh­mi­gung des Flug­hafen­aus­baus MGL im bean­trag­ten Umfang keine pla­nungs­recht­liche Grund­lage mehr.

Der Plan­fest­stellungs­antrag der Flug­hafen­gesell­schaft Mönchengladbach muss abge­lehnt werden !

Es bleibt aller­dings zu befürch­ten, dass sich die Bezirks­regie­rung Düssel­dorf im Rah­men des Hand­lungs­spiel­rau­mes der Luft­ver­kehrs­kon­zep­tion 2010 zu der Geneh­mi­gung einer Ver­länge­rung der beste­hen­den Start/Lande­bahn auf 1440 m ent­schließt, obwohl die vor­geleg­ten Pla­nungs­unter­la­gen der Antrag­stelle­rin für diese Aus­bau­op­tion völ­lig unzu­tref­fend und unzu­läng­lich sind.

Auch ein der­arti­ger Aus­bau würde immer­hin den Ein­satz von Groß­flug­gerä­ten des Typs Boeing 737 auf kür­zeren euro­päi­schen Strecken (wie z. B. nach London) er­mög­li­chen, was eben­falls eine erheb­liche zusätz­liche Lärm­bela­stung mit sich brächte. Deshalb wird die Schutz­gemein­schaft zusam­men mit der Rechts­anwalts­kanz­lei W. Baumann (Würz­burg) prüfen, wie wir uns auf eine etwaige

Klage gegen eine Teil­genehmi­gung für 1440 m Start/Landebahn

vorberei­ten müssen und was hierfür eine geeig­nete Klage­kon­zep­tion wäre.

Nach Bekannt­gabe des aus­stehen­den Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses der Bezirks­regie­rung Düssel­dorf werden wir zeit­nah zu einer ordent­li­chen Haupt­ver­samm­lung der Schutz­gemein­schaft einladen (voraus­sicht­lich im Februar 2006). Dort werden wir dann über die weitere Vor­gehens­weise bera­ten und be­schließen.

 PDF-Downloads:
 Antwort der Landes­regierung auf die Kleine Anfrage 292 (Landesreg. NRW, 1.12.2005)
 Keine neue Startbahn für MG (Westdeutsche Zeitung, 6.12.2005)
 Land will keinen Airport-Ausbau (Rheinische Post Mönchen­glad­bach, 8.12.2005)
 Antwort­schreiben an die Schutz­gemein­schaft gegen Flug­lärm MGL e.V.
                            (Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, 9.12.2005)
 NRW-Luftverkehrs­konzeption 2010 (Land NRW, Dez. 2000, s. Seite 46)
 Zwischenbericht Umsetzung der Luft­verkehrs­konzep­tion 2010 (Land NRW, Feb. 2005)
 Genehmigung zur Änderung der Betriebs­regelung für den Flug­hafen Düssel­dorf
                            (Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, 9.11.2005, 1.6 MByte)

 

 

 

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