Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
 
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Die folgende Auflistung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen von Mitglie­dern und klage­willigen Mit­bürgern zu den Themen­bereichen Flug­lärm, Schutz­gemein­schaft, Klage­ver­fahren, Kläger­gemein­schaft und Rechts­schutz­versiche­rungen.

Sie können die Fragen-und-Antwort-Liste als PDF-Datei herunter­laden oder die einzelnen Fragen auf dieser Seite direkt anklicken.

 Häufig gestellte Fragen ... und Antworten darauf (Stand 25.9.2005)

 

Fluglärmbelastung

1.   Bisher konnte ich mit der Lärmbelastung durch den Verkehrslandeplatz (VLP)Mönchen­glad­bach gut leben. Warum soll ich mich jetzt wehren?

2.   Seit Jahren soll der VLP Mönchengladbach durch ständige Erweiterung wirt­schaft­lich gemacht werden. Ohne Erfolg. Ist nicht auch jetzt von einem weiteren Miss­erfolg auszugehen, dem wir gelassen entgegen sehen können?

3.   Ist die Lärmbelastung durch LKWs nicht viel höher als durch Flugzeuge?  
 

Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.

4.   Warum sollte ich Mitglied der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V. werden und warum sollte ich spenden?

5.   Macht es Sinn, der Schutzgemeinschaft beizutreten, auch wenn ich selbst nicht klagen möchte oder kann?

6.   Kann ich die Schutzgemeinschaft durch Spenden unterstützen, auch ohne Mitglied zu werden?

7.   Kann ich Mitgliedsbeiträge und Spenden an die Schutzgemeinschaft von der Steuer absetzen?

8.   Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schutzgemeinschaft und den beste­henden Bürger­initiativen gegen Fluglärm in Willich und umlie­genden Städten?

9.   Auch andere Bürgervereinigungen sowie einzelne Kommunen haben Anfech­tungs­klagen in Vorbe­reitung. Warum möchte die Schutz­gemein­schaft weitere Klagen initiieren und unterstützen?

10.   Arbeitet die Schutzgemeinschaft bei der Klagevorbereitung mit anderen Bürger­ver­eini­gungen und Kläger­gruppie­rungen zusammen?   
 

Klagen gegen den Flughafenausbau

11.   Was sind die Ziele einer Klage gegen den Flughafenausbau MGL?

12.   Werden mit den Klagen Entschädigungen für Schallschutz­maßnahmen und die Wert­minderung des Immobilien­besitzes eingeklagt?

13.   Muss ich gegen den Planfest­stellungs­beschluss klagen, um später ggf. Ent­schä­digungen geltend machen zu können?

14.   Was sind wirksame Klagegründe für eine Klage durch Privatpersonen?

15.   Unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage für mich als Privatperson möglich und sinnvoll?

16.   Wie kann ich beurteilen, ob bei meiner persönlichen Wohnsituation eine Klage sinnvoll ist?

17.   Welche Kosten kämen auf mich zu, wenn ich als Privatperson Einzelklage erheben würde?

18.   Wenn ich Mitglied der Schutzgemeinschaft bin, übernimmt die Schutz­gemein­schaft dann meine Kosten für eine Einzelklage?  
 

Klägergemeinschaft

19.   Warum ist die Gründung einer Klägergemeinschaft sinnvoll?

20.   Warum kann die Schutzgemeinschaft nicht selbst Klage erheben?

21.   Wie kann die Schutzgemeinschaft die Klagen im Rahmen einer Klägergemein­schaft unter­stützen?

22.   Wenn sich die Kläger in einer Klägergemeinschaft zusammenschließen, wozu braucht man dann noch eine separate Schutzgemeinschaft?

23.   Wenn ich mich als Kläger der Klägergemeinschaft anschließe, muss ich dann auch Mitglied in der Schutzgemeinschaft sein, und soll ich dort spenden?  
 

Rechtsschutzversicherungen

24.   Werden die Kosten für eine Anfechtungsklage durch meine Rechts­schutz­ver­siche­rung übernommen?

25.   Ich möchte Klage einreichen und meine Rechtsschutzversicherung hat die Kosten­über­nahme für eine Anfechtungs­klage zugesagt. Macht es für mich trotzdem Sinn, der Klägergemeinschaft beizutreten?  

 

 

Fluglärmbelastung

1.   Bisher konnte ich mit der Lärmbelastung durch den Verkehrslandeplatz
      (VLP) Mönchengladbach gut leben. Warum soll ich mich jetzt wehren?

Der bisherige Flug­betrieb auf dem VLP Mönchen­gladbach und die dadurch verur­sachte Lärm­belastung waren in der Tat ver­nach­lässig­bar. Jeden­falls im Vergleich zu dem, was uns jetzt bevor­steht: Mehr als 100 Starts und Lan­dungen pro Tag von Groß­flug­geräten des Typs Boeing 737 und Airbus A 320 für 2,7 Millionen Passa­giere pro Jahr. 70 % der beson­ders lärm­intensiven Starts erfolgen über die süd­lichen Orts­teile von Neersen in Über­flug­höhen von 50 m bis 200 m.  

2.   Seit Jahren soll der VLP Mönchengladbach durch ständige Erweiterung
      wirtschaftlich gemacht werden. Ohne Erfolg. Ist nicht auch jetzt von einem
      weiteren Misserfolg auszugehen, dem wir gelassen entgegen sehen
      können?

Bei unab­hängigem Betrieb des geplanten Flug­hafens Mön­chen­glad­bach (MGL) wäre dies auf­grund des starken Wett­bewerbs zwischen den Flug­häfen und des fehlenden Bedarfs für MGL in der Tat mit hoher Wahr­schein­lich­keit anzuneh­men. Als Steuer­zahler würden wir dann indirekt durch ver­lust­behaftete Millionen­investitionen der öffent­lichen Hand mit­belastet.

Allerdings muss man wissen, dass der Flug­hafen­ausbau MGL mit erheb­lichem Geld­mittel­einsatz in Millionen­höhe durch den Flug­hafen Düsseldorf (DUS) voran­ge­trieben wird. Mit dem Aus­bau ist die Einr­ichtung eines „Flug­hafen­systems Düsseldorf-Mönchen­glad­bach“ geplant und bean­tragt. Damit kann Start-/Lande­verkehr beliebig von DUS nach MGL verlagert werden und MGL dadurch als Erwei­terungs­flug­hafen zu DUS seine Wirt­schaft­lich­keit errei­chen können.

In MGL sind 24 Park­positionen für Flug­zeuge vorgesehen, was sogar einen Flug­hafen­betrieb mit mehr als 7 Millionen Passa­gieren pro Jahr ermög­lichen würde.  

3.   Ist die Lärmbelastung durch LKWs nicht viel höher als durch Flugzeuge?

Der Lärm­pegel im Nah­bereich von LKWs kommt durchaus dem von Flug­zeugen nahe. Derart hohe Lärm­pegel werden bei LKWs aber nur in den direkt befah­renen Straßen­zügen erreicht. Darüber hinaus klingt der Lärm­pegel rasch ab.

Fluglärm belastet Siedlungs­gebiete groß­flächig, da der Schall von oben kommt und von allen Seiten in die Häuser eindringt. Die Gesund­heits­belastung durch Flug­lärm ist deut­lich höher als durch LKW-Lärm.  

 

Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.

4.   Warum sollte ich Mitglied der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL
      e.V. werden und warum sollte ich spenden?

Die Schutz­gemein­schaft gegen Flug­lärm MGL e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den geplan­ten Flug­hafen­ausbau MGL durch die Unter­stützung von Anfech­tungs- und Muster­klagen und die Initiierung einer Kläger­gemein­schaft zu verhin­dern. Durch Ihre Mit­glied­schaft und Spenden helfen Sie mit, not­wendige Fach­gut­achten, die Klage­vor­bereitung sowie Muster­klagen zu finan­zieren.  

5.   Macht es Sinn, der Schutzgemeinschaft beizutreten, auch wenn ich selbst
      nicht klagen möchte oder kann?

Ja, gerade dann, wenn Sie selbst nicht klagen möchten oder die Vorraus­setzungen für eine Erfolg ver­spre­chende Klage nicht erfüllen, können Sie die Arbeit der Schutz­gemein­schaft durch Ihre Mit­glied­schaft oder Spende unter­stützen. Eine Auf­hebung des Plan­fest­stellungs­beschlusses im Klage­verfahren oder die Durch­setzung beschränkender Auf­lagen für den Flug­betrieb würde sicher­lich auch Ihnen zu Gute kommen.  

6.   Kann ich die Schutzgemeinschaft durch Spenden unterstützen, auch ohne
      Mitglied zu werden?

Ja, das können Sie. Spenden können auf das Bank­konto Nr. 6014404013, Raiffeisen­bank Kaarst eG, BLZ 37069405, über­wiesen werden (Ver­wen­dungs­zweck = „Spende MGL“). Auf Wunsch kann eine Spenden­beschei­nigung aus­gestellt werden.  

7.   Kann ich Mitgliedsbeiträge und Spenden an die Schutzgemeinschaft von
      der Steuer absetzen?

Ja, die Schutz­gemein­schaft ist von der Finanz­behörde als gemein­nützig aner­kannt. Des­halb können Mit­glieds­beiträge und Spenden bis zu den beste­henden ein­kom­mens­ab­hängigen Höchst­grenzen von der Steuer abgesetzt werden.  

8.   Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schutzgemeinschaft und den
      bestehenden Bürgerinitiativen gegen Fluglärm in Willich und umliegenden
      Städten?

Die Schutz­gemein­schaft ist unab­hängig von den beste­henden Bürger­initiativen gegen Flug­lärm in Willich und umlie­genden Städten. Die Schutz­gemein­schaft ist nicht vor­rangig politisch aktiv im Sinne einer Bürger­initiative, sondern konzen­triert sich auf die Vorbe­reitung und Unter­stützung von Abwehr- und Muster­klagen, siehe Frage 4.

Die Schutz­gemein­schaft und die Bürger­vereini­gungen verfolgen gemein­sam das gleiche über­geord­nete Ziel, nämlich die Ver­hin­derung des geplanten Flug­hafen­aus­baus MGL.  

9.   Auch andere Bürgervereinigungen sowie einzelne Kommunen haben
      Anfechtungsklagen in Vorbereitung. Warum möchte die Schutzgemein-
      schaft weitere Klagen initiieren und unterstützen?

Je mehr unab­hängige Kläger mit unter­schied­licher Betroffen­heit Klage einreichen, und zwar unter Beauf­tragung unter­schied­licher Fach­anwälte, desto höher wird die Chance für eine erfolg­reiche Abwehr oder Ein­dämmung des Flug­hafen­ausbaus. Kommunen haben dabei grund­sätzlich weniger weit reichende Grund­rechte und andere Rah­men­bedin­gungen für eine Klage als Privat­personen.

Die Schutz­gemein­schaft hat sich insbeson­dere formiert, um mit möglichst vielen be­trof­fenen Bürgern und Klägern gegen den geplanten Flug­hafen­ausbau vorzugehen.  

10.   Arbeitet die Schutzgemeinschaft bei der Klagevorbereitung mit anderen
       Bürgervereinigungen und Klägergruppierungen zusammen?

Ja, die Schutz­gemein­schaft betreibt bei der Klage­vorberei­tung auf infor­meller Ebene einen In­forma­tions­aus­tausch mit dem Bürger­verein gegen Flug­lärm Stadt Willich e.V., mit Airpeace e.V. sowie der mit der Stadt Willich, die ebenfalls Klage ein­reichen wird. In diesen In­forma­tions­austausch werden nach Möglich­keit auch die beauf­trag­ten Rechts­anwälte ein­be­zogen.  

 

Klagen gegen den Flughafenausbau

11.   Was sind die Ziele einer Klage gegen den Flughafenausbau MGL?

Die Ziele der Klage gegen den Flug­hafen­ausbau sind:

  1. Die voll­ständige Auf­hebung eines Plan­fest­stellungs­beschlusses zur Geneh­migung des Flughafen­ausbaus bzw. bestimmter Teilaspekte des Beschlusses.

Für den Fall, dass dieses vorrangige Ziel der Klage nicht erreicht werden kann, wird "hilfsweise“ angestrebt:

  1. Das Erstreiten aktiver Schall­schutz­maß­nahmen, d. h. lärm­mindernde Auf­la­gen für den Flug­betrieb (Länge der Start­bahn, Flug­zeug­typen, Anzahl der Starts/Lan­dungen, Nacht­flug­verbot, Schall­schutz­wände, etc.).
  2. Das Erstreiten eines verbes­serten passiven Lärm­schutz­konzept­es für alle Betrof­fenen (z. B. pau­schale Ent­schä­di­gungs­zah­lungen).
  3. Die Sicher­stellung von Ansprü­chen der Kläger auf Ent­schä­di­gung für passive Schall­schutz­maß­nahmen (Schall­schutz­fenster, Dach­dämmung, unzu­mut­bare Lärm­belastung im Außen­bereich, etc.).  

12.   Werden mit den Klagen Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen
       und die Wertminderung des Immobilienbesitzes eingeklagt?

Anfech­tungs­klagen sind Ver­wal­tungs­klagen, mit dem vorrangigen Ziel, die in einem Plan­fest­stellungs­beschluss erteilte Geneh­migung zum Flug­hafen­ausbau abzu­wehren.

Nur für den Fall, dass die Geneh­migung nicht aufge­hoben wird und aktive Schall­schutz­maß­nahmen nicht möglich oder nicht aus­reichend sind, wird im Rahmen der Klage ein grund­sätzlicher Anspruch auf Ent­schä­di­gungen für passiven Schall­schutz oder unzu­mut­bare Lärm­belastung im Außen­bereich geltend gemacht. Die Zuer­kennung und Fest­setzung der Höhe von Ent­schä­di­gung erfolgt häufig in einem nach­gelagerten, separaten Ver­fahren.

Schaden­ersatz für die Wert­minderung des Immobilien­besitzes ist nur im Falle einer Ent­eig­nung möglich und dann in der Regel in einem geson­derten Ver­fahren geltend zu machen.  

13.   Muss ich gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, um später ggf.
       Entschädigungen geltend machen zu können?

In einem späteren Verfahren kann nur derjenige indivi­duelle Ent­schä­digungen für passive Schall­schutz­maß­nahmen oder unzumut­bare Lärm­belastung im Außen­bereich fordern, der zuvor gegen den Erlass des ihn belastenden Plan­fest­stellungs­beschlusses geklagt hat.

Ansonsten sind Ent­schä­digungs­zahlungen nur dann zu erwarten, wenn der Plan­fest­stellungs­beschluss selbst bereits die Erfor­der­lich­keit von Schutz­maß­nahmen für das Gebiet des belegten Grund­stücks oder etwaige Ent­schä­digungs­zahl­ungen aus­weist. Der Plan­fest­stellungs­antrag der Flug­hafen­gesell­schaft weist aller­dings keine ent­spre­chenden Lärm­schutz­zonen aus und sieht auch keine allge­meinen Ent­schä­digungs­zah­lungen vor. Ob die Bezirks­regierung von sich aus derartige allge­meine Ent­schä­digungen im Plan­fest­stellungs­beschluss fest­setzen wird, ist ungewiss.  

14.   Was sind wirksame Klagegründe für eine Klage durch Privatpersonen?

In erster Linie ist für Privat­personen die persönliche Betrof­fenheit durch eine unzu­mutbar hohe Lärm­belastung oder eine drohende Gesund­heits­gefähr­dung als Klage­grund aus­schlag­gebend (sofern nicht sogar Inan­spruch­nahme/Ent­eignung von Grund­besitz droht). Schad­stoff­belastung, Absturz­risiko, materielle und formelle Ver­fahrens­fehler haben in der Regel eine unter­geordnete Bedeu­tung.

Im (für die Klägerseite) günstigsten Fall können grund­sätzliche Mängel in der Lärm­pegel­ermitt­lung und im Schall­schutz­konzept der Flug­hafen­gesell­schaft sowie Abwä­gungs­fehler der Plan­fest­stellungs­behörde dabei zu einer voll­stän­digen Auf­hebung des Plan­fest­stel­lungs­beschlusses führen.  

15.   Unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage für mich als Privatperson
       möglich und sinnvoll?

Grund­sätzlich wird Ihre Klage nur dann zugelassen, wenn Sie bis zur Aus­legungs­frist im Mai 2004 bei der Bezirks­regierung Düsseldorf schrift­liche Ein­wendung gegen den Plan­fest­stellungs­antrag der Flug­hafen­gesell­schaft Mönchen­glad­bach einge­legt haben.

Sinnvoll und aussichts­reich ist eine Klage dann, wenn Sie auf­grund Ihrer Wohn­lage im Nah­bereich der An- oder Abflug­schneise oder wenige Kilo­meter vom Flug­hafen­mittel­punkt entfernt durch eine hohe Lärm­belastung betroffen sind. Dar­über hinaus spielt es eine Rolle, seit wann Sie an diesem Ort wohnen und Grund­besitz haben und ob ärztlich bestätigte Gesund­heits­störungen vorliegen, die zu einer erhöhten Lärm­empfind­lich­keit führen.  

16.   Wie kann ich beurteilen, ob bei meiner persönlichen Wohnsituation eine
       Klage sinnvoll ist?

Die Schutz­gemein­schaft unterstützt diese Beur­teilung durch die Heraus­gabe eines
„Schutz­klage-Frage­bogens“, in dem relevante persön­liche Angaben abgefragt werden. Die Angaben im Frage­bogen dienen der Fest­stellung der Lärm­betroffen­heit und nicht der Fest­stellung einer etwaigen Wert­min­derung, vgl. Frage 12. Vertrau­liche Behand­lung wird zuge­sichert.

Nach Aus­wertung der Frage­bögen in Abstimmung mit dem beauf­tragten Fach­anwalt wird für jeden Klage­willigen eine Empfeh­lung abgegeben, Klage einzu­reichen oder von einer Klage Abstand zu nehmen.  

17.   Welche Kosten kämen auf mich zu, wenn ich als Privatperson Einzelklage
       erheben würde?

Der Streit­wert für eine derartige Klage wird auf ca. 20.000 Euro fest­gesetzt werden. Hieraus ergeben sich für den Erst­instanzen­weg beim Ober­ver­waltungs­gericht Münster gemäß den anzu­wen­denden Gebühren­ord­nungen Kosten von ca. 2.500 Euro für den eigenen Rechts­anwalt sowie im Falle einer Klage­abweisung Gerichts­kosten in Höhe von 1.200 Euro sowie Kosten für zwei geg­nerische Anwälte in Höhe von 5.000 Euro zzgl. Spesen.

In der Praxis werden die Kosten für den eigenen Recht­anwalt eher 10.000 Euro erreichen bzw. sogar deutlich über­schreiten, da der hohe Recherche- und Vor­berei­tungs­aufwand für eine der­artige Anfech­tungs­klage entspre­chende Honorar­verein­barungen erforder­lich macht.

Grob geschätzt belaufen sich die Gesamt­kosten also auf 10.000 bis 20.000 Euro.  

18.   Wenn ich Mitglied der Schutzgemeinschaft bin, übernimmt die Schutz-
       gemeinschaft dann meine Kosten für eine Einzelklage?

Nein. Die Schutz­gemein­schaft darf im Rahmen ihrer Gemein­nützig­keit keine Mittel an Mit­glieder für per­sönliche Zwecke zuwenden. Die Schutz­gemein­schaft kann Anfech­tungs- und Muster­klagen allerdings dann finanziell unter­stützen, wenn sich die Kläger in einer Kläger­gemein­schaft zusammen­schließen, siehe Frage 21.  

 

Klägergemeinschaft

19.   Warum ist die Gründung einer Klägergemeinschaft sinnvoll?

Schließen sich die Kläger in einer Kläger­gemein­schaft (Gesell­schaft des bürger­lichen Rechtes) zusammen, kann eine Klage im Namen aller Mit­glieder der Kläger­gemein­schaft als verbun­dene Klage einge­reicht werden. Die Streit­werte werden addiert und durch die Degression der Gebühren­ordnung sinken die Anwalts- und Gerichts­kosten für jeden Kläger.

Unter Umständen können diese Kosten durch die Fest­legung von aktiven Muster­klägern in Abstim­mung mit dem Ober­verwal­tungs­gericht und durch die Passiv­stellung der übrigen Klagen noch weiter gesenkt werden.

Darüber hinaus fällt in einer Kläger­gemein­schaft der wesentliche Teil der Honorar­kosten des eigenen Rechts­anwalts nur einmal an.  

20.   Warum kann die Schutzgemeinschaft nicht selbst Klage erheben?

Als Verein ist die Schutz­gemein­schaft durch eine etwaige Ge­nehmi­gung des Flug­hafen­aus­baus nicht von einer Rechts­gut­ver­letzung betroffen, wie dies für Privat­bürger der Fall ist. Deshalb kann eine wirkungs­volle Klage nur durch Privat­personen erhoben werden, die sich hierzu vorteil­haft in einer Kläger­gemein­schaft zusammen­schließen, siehe Frage 19.  

21.   Wie kann die Schutzgemeinschaft die Klagen im Rahmen einer Kläger-
       gemeinschaft unterstützen?

Durch entspre­chende Verein­barungen kann die Schutz­gemein­schaft im Rahmen ihrer finanziellen Möglich­keiten Honorar­kosten des von der Kläger­gemein­schaft beauf­tragten Rechts­anwaltes über­nehmen. Unter Umständen kann die Schutz­gemein­schaft auch für die Prozess­kosten der Muster­klagen (Gerichts- und gegnerische Anwalts­kosten im Unter­liegens­fall) noch finanzielle Mittel auf­bringen und so weitere Unter­stützung leisten.  

22.   Wenn sich die Kläger in einer Klägergemeinschaft zusammenschließen,
       wozu braucht man dann noch eine separate Schutzgemeinschaft?

Ohne die Schutz­gemein­schaft müsste die Kläger­gemein­schaft die Mittel für die Anfech­tungs­klagen alleine auf­bringen. In Gestalt der Schutz­gemein­schaft trägt eine größere Solidar­gemein­schaft von Betrof­fenen, die unter Umständen selbst nicht klage­willig oder klage­fähig sind, zur Unter­stützung der Anfech­tungs­klagen der Kläger­gemein­schaft und damit bei entspre­chendem Klage­erfolg zum Schutz der Bürger vor Flug­lärm bei.

Die auf diesem Wege aufge­brachten Mittel sind überdies steuer­abzugs­fähig, siehe Frage 7.  

23.   Wenn ich mich als Kläger der Klägergemeinschaft anschließe, muss ich
       dann auch Mitglied in der Schutzgemeinschaft sein, und soll ich dort
       spenden?

Die Schutz­gemein­schaft und die Kläger­gemein­schaft sind unter­schied­liche Ver­eini­gungen. Auch die Mit­glied­schaft in beiden Ver­eini­gungen ist damit grund­sätzlich unab­hängig vonein­ander.

Spenden an die Schutz­gemein­schaft sind freiwillig. Es wäre jedoch sehr wün­schens­wert, wenn die Kläger der Kläger­gemein­schaft die Schutz­gemein­schaft finan­ziell unter­stützen würden, da die Aktivi­täten der Schutz­gemein­schaft ihnen un­mittel­bar zu Gute kommen. Finan­zielle Zuwen­dungen an die Schutz­gemein­schaft sind im Gegen­satz zu Aufwen­dungen in der Kläger­gemein­schaft steuer­lich absetz­bar, siehe Frage 7.  

 

Rechtsschutzversicherungen

24.   Werden die Kosten für eine Anfechtungsklage durch meine Rechtsschutz-
       versicherung übernommen?

Neuere Rechts­schutz­ersiche­rungen schließen Klagen gegen Plan­fest­stellungs­verfahren in der Regel aus dem Leistungs­umfang aus.

Haben Sie eine ältere Rechts­schutz­versiche­rung, die diesen Aus­schluss nicht enthält, klären Sie bitte mit Ihrer Versi­cherung ab, ob und welche Kosten die Versi­cherung im vorlie­genden Fall über­nimmt und lassen Sie sich dies schrift­lich bestä­tigen.  

25.   Ich möchte Klage einreichen und meine Rechtsschutzversicherung hat die
       Kostenübernahme für eine Anfechtungsklage zugesagt. Macht es für mich
       trotzdem Sinn, der Klägergemeinschaft beizutreten?

Ja. In der Regel übernimmt die Rechts­schutz­versicherung nämlich nur die Anwalts- und Gerichts­kosten gemäß Gebühren­ordnung. Höhere, über die Gebühren­ordnung hinaus­gehende Honorar­kosten des eigenen Anwalts werden nicht über­nommen.

In der Kläger­gemein­schaft können diese zusätz­lichen Kosten durch die Soli­dar­gemein­schaft und die Unter­stützung der Schutz­gemein­schaft aufge­fangen werden. Mit Ihrer Rechts­schutz­versiche­rung müssen Sie dann ledig­lich die Über­nahme der auf Sie entfal­lenden antei­ligen Anwalts- und Prozess­kosten in der Kläger­gemein­schaft abklären und verein­baren.  

 

 

 

  Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
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