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Die folgende Auflistung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen von Mitgliedern und klagewilligen Mitbürgern zu den Themenbereichen Fluglärm, Schutzgemeinschaft, Klageverfahren, Klägergemeinschaft und Rechtsschutzversicherungen.
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Häufig gestellte Fragen ... und Antworten darauf (Stand 25.9.2005)

Fluglärmbelastung
1. Bisher konnte ich mit der Lärmbelastung durch den Verkehrslandeplatz (VLP)Mönchengladbach gut leben. Warum soll ich mich jetzt wehren?
2. Seit Jahren soll der VLP Mönchengladbach durch ständige Erweiterung wirtschaftlich gemacht werden. Ohne Erfolg. Ist nicht auch jetzt von einem weiteren Misserfolg auszugehen, dem wir gelassen entgegen sehen können?
3. Ist die Lärmbelastung durch LKWs nicht viel höher als durch Flugzeuge? 
Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
4. Warum sollte ich Mitglied der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V. werden und warum sollte ich spenden?
5. Macht es Sinn, der Schutzgemeinschaft beizutreten, auch wenn ich selbst nicht klagen möchte oder kann?
6. Kann ich die Schutzgemeinschaft durch Spenden unterstützen, auch ohne Mitglied zu werden?
7. Kann ich Mitgliedsbeiträge und Spenden an die Schutzgemeinschaft von der Steuer absetzen?
8. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schutzgemeinschaft und den bestehenden Bürgerinitiativen gegen Fluglärm in Willich und umliegenden Städten?
9. Auch andere Bürgervereinigungen sowie einzelne Kommunen haben Anfechtungsklagen in Vorbereitung. Warum möchte die Schutzgemeinschaft weitere Klagen initiieren und unterstützen?
10. Arbeitet die Schutzgemeinschaft bei der Klagevorbereitung mit anderen Bürgervereinigungen und Klägergruppierungen zusammen? 
Klagen gegen den Flughafenausbau
11. Was sind die Ziele einer Klage gegen den Flughafenausbau MGL?
12. Werden mit den Klagen Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen und die Wertminderung des Immobilienbesitzes eingeklagt?
13. Muss ich gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, um später ggf. Entschädigungen geltend machen zu können?
14. Was sind wirksame Klagegründe für eine Klage durch Privatpersonen?
15. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage für mich als Privatperson möglich und sinnvoll?
16. Wie kann ich beurteilen, ob bei meiner persönlichen Wohnsituation eine Klage sinnvoll ist?
17. Welche Kosten kämen auf mich zu, wenn ich als Privatperson Einzelklage erheben würde?
18. Wenn ich Mitglied der Schutzgemeinschaft bin, übernimmt die Schutzgemeinschaft dann meine Kosten für eine Einzelklage? 
Klägergemeinschaft
19. Warum ist die Gründung einer Klägergemeinschaft sinnvoll?
20. Warum kann die Schutzgemeinschaft nicht selbst Klage erheben?
21. Wie kann die Schutzgemeinschaft die Klagen im Rahmen einer Klägergemeinschaft unterstützen?
22. Wenn sich die Kläger in einer Klägergemeinschaft zusammenschließen, wozu braucht man dann noch eine separate Schutzgemeinschaft?
23. Wenn ich mich als Kläger der Klägergemeinschaft anschließe, muss ich dann auch Mitglied in der Schutzgemeinschaft sein, und soll ich dort spenden? 
Rechtsschutzversicherungen
24. Werden die Kosten für eine Anfechtungsklage durch meine Rechtsschutzversicherung übernommen?
25. Ich möchte Klage einreichen und meine Rechtsschutzversicherung hat die Kostenübernahme für eine Anfechtungsklage zugesagt. Macht es für mich trotzdem Sinn, der Klägergemeinschaft beizutreten? 

Fluglärmbelastung
1. Bisher konnte ich mit der Lärmbelastung durch den Verkehrslandeplatz (VLP) Mönchengladbach gut leben. Warum soll ich mich jetzt wehren?
Der bisherige Flugbetrieb auf dem VLP Mönchengladbach und die dadurch verursachte Lärmbelastung waren in der Tat vernachlässigbar. Jedenfalls im Vergleich zu dem, was uns jetzt bevorsteht: Mehr als 100 Starts und Landungen pro Tag von Großfluggeräten des Typs Boeing 737 und Airbus A 320 für 2,7 Millionen Passagiere pro Jahr. 70 % der besonders lärmintensiven Starts erfolgen über die südlichen Ortsteile von Neersen in Überflughöhen von 50 m bis 200 m. 
2. Seit Jahren soll der VLP Mönchengladbach durch ständige Erweiterung wirtschaftlich gemacht werden. Ohne Erfolg. Ist nicht auch jetzt von einem weiteren Misserfolg auszugehen, dem wir gelassen entgegen sehen können?
Bei unabhängigem Betrieb des geplanten Flughafens Mönchengladbach (MGL) wäre dies aufgrund des starken Wettbewerbs zwischen den Flughäfen und des fehlenden Bedarfs für MGL in der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Als Steuerzahler würden wir dann indirekt durch verlustbehaftete Millioneninvestitionen der öffentlichen Hand mitbelastet.
Allerdings muss man wissen, dass der Flughafenausbau MGL mit erheblichem Geldmitteleinsatz in Millionenhöhe durch den Flughafen Düsseldorf (DUS) vorangetrieben wird. Mit dem Ausbau ist die Einrichtung eines „Flughafensystems Düsseldorf-Mönchengladbach“ geplant und beantragt. Damit kann Start-/Landeverkehr beliebig von DUS nach MGL verlagert werden und MGL dadurch als Erweiterungsflughafen zu DUS seine Wirtschaftlichkeit erreichen können.
In MGL sind 24 Parkpositionen für Flugzeuge vorgesehen, was sogar einen Flughafenbetrieb mit mehr als 7 Millionen Passagieren pro Jahr ermöglichen würde. 
3. Ist
die Lärmbelastung durch LKWs nicht viel höher als durch Flugzeuge?
Der Lärmpegel im Nahbereich von LKWs kommt durchaus dem von Flugzeugen nahe. Derart hohe Lärmpegel werden bei LKWs aber nur in den direkt befahrenen Straßenzügen erreicht. Darüber hinaus klingt der Lärmpegel rasch ab.
Fluglärm belastet Siedlungsgebiete großflächig, da der Schall von oben kommt und von allen Seiten in die Häuser eindringt. Die Gesundheitsbelastung durch Fluglärm ist deutlich höher als durch LKW-Lärm. 
Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V.
4. Warum sollte ich Mitglied der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V. werden und warum sollte ich spenden?
Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm MGL e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den geplanten Flughafenausbau MGL durch die Unterstützung von Anfechtungs- und Musterklagen und die Initiierung einer Klägergemeinschaft zu verhindern. Durch Ihre Mitgliedschaft und Spenden helfen Sie mit, notwendige Fachgutachten, die Klagevorbereitung sowie Musterklagen zu finanzieren. 
5. Macht es Sinn, der Schutzgemeinschaft beizutreten, auch wenn ich selbst nicht klagen möchte oder kann?
Ja, gerade dann, wenn Sie selbst nicht klagen möchten oder die Vorraussetzungen für eine Erfolg versprechende Klage nicht erfüllen, können Sie die Arbeit der Schutzgemeinschaft durch Ihre Mitgliedschaft oder Spende unterstützen. Eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Klageverfahren oder die Durchsetzung beschränkender Auflagen für den Flugbetrieb würde sicherlich auch Ihnen zu Gute kommen. 
6. Kann ich die Schutzgemeinschaft durch Spenden unterstützen, auch ohne Mitglied zu werden?
Ja, das können Sie. Spenden können auf das Bankkonto Nr. 6014404013, Raiffeisenbank Kaarst eG, BLZ 37069405, überwiesen werden (Verwendungszweck = „Spende MGL“). Auf Wunsch kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. 
7. Kann ich Mitgliedsbeiträge und Spenden an die Schutzgemeinschaft von der Steuer absetzen?
Ja, die Schutzgemeinschaft ist von der Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt. Deshalb können Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu den bestehenden einkommensabhängigen Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden. 
8. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schutzgemeinschaft und den bestehenden Bürgerinitiativen gegen Fluglärm in Willich und umliegenden Städten?
Die Schutzgemeinschaft ist unabhängig von den bestehenden Bürgerinitiativen gegen Fluglärm in Willich und umliegenden Städten. Die Schutzgemeinschaft ist nicht vorrangig politisch aktiv im Sinne einer Bürgerinitiative, sondern konzentriert sich auf die Vorbereitung und Unterstützung von Abwehr- und Musterklagen, siehe Frage 4.
Die Schutzgemeinschaft und die Bürgervereinigungen verfolgen gemeinsam das gleiche übergeordnete Ziel, nämlich die Verhinderung des geplanten Flughafenausbaus MGL. 
9. Auch andere Bürgervereinigungen sowie einzelne Kommunen haben Anfechtungsklagen in Vorbereitung. Warum möchte die Schutzgemein- schaft weitere Klagen initiieren und unterstützen?
Je mehr unabhängige Kläger mit unterschiedlicher Betroffenheit Klage einreichen, und zwar unter Beauftragung unterschiedlicher Fachanwälte, desto höher wird die Chance für eine erfolgreiche Abwehr oder Eindämmung des Flughafenausbaus. Kommunen haben dabei grundsätzlich weniger weit reichende Grundrechte und andere Rahmenbedingungen für eine Klage als Privatpersonen.
Die Schutzgemeinschaft hat sich insbesondere formiert, um mit möglichst vielen betroffenen Bürgern und Klägern gegen den geplanten Flughafenausbau vorzugehen. 
10. Arbeitet
die Schutzgemeinschaft bei der Klagevorbereitung mit anderen Bürgervereinigungen und Klägergruppierungen zusammen?
Ja, die Schutzgemeinschaft betreibt bei der Klagevorbereitung auf informeller Ebene einen Informationsaustausch mit dem Bürgerverein gegen Fluglärm Stadt Willich e.V., mit Airpeace e.V. sowie der mit der Stadt Willich, die ebenfalls Klage einreichen wird. In diesen Informationsaustausch werden nach Möglichkeit auch die beauftragten Rechtsanwälte einbezogen. 
Klagen gegen den Flughafenausbau
11. Was sind die Ziele einer Klage gegen den Flughafenausbau MGL?
Die Ziele der Klage gegen den Flughafenausbau sind:
- Die vollständige Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Genehmigung des Flughafenausbaus bzw. bestimmter Teilaspekte des Beschlusses.
Für den Fall, dass dieses vorrangige Ziel der Klage nicht erreicht werden kann, wird "hilfsweise“ angestrebt:
- Das Erstreiten aktiver Schallschutzmaßnahmen, d. h. lärmmindernde Auflagen für den Flugbetrieb (Länge der Startbahn, Flugzeugtypen, Anzahl der Starts/Landungen, Nachtflugverbot, Schallschutzwände, etc.).
- Das Erstreiten eines verbesserten passiven Lärmschutzkonzeptes für alle Betroffenen (z. B. pauschale Entschädigungszahlungen).
- Die Sicherstellung von Ansprüchen der Kläger auf Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Dachdämmung, unzumutbare Lärmbelastung im Außenbereich, etc.).

12. Werden mit den Klagen Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen und die Wertminderung des Immobilienbesitzes eingeklagt?
Anfechtungsklagen sind Verwaltungsklagen, mit dem vorrangigen Ziel, die in einem Planfeststellungsbeschluss erteilte Genehmigung zum Flughafenausbau abzuwehren.
Nur für den Fall, dass die Genehmigung nicht aufgehoben wird und aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, wird im Rahmen der Klage ein grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigungen für passiven Schallschutz oder unzumutbare Lärmbelastung im Außenbereich geltend gemacht. Die Zuerkennung und Festsetzung der Höhe von
Entschädigung erfolgt häufig in einem nachgelagerten, separaten Verfahren.
Schadenersatz für die Wertminderung des Immobilienbesitzes ist nur im Falle einer Enteignung möglich und dann in der Regel in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen. 
13. Muss ich gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, um später ggf. Entschädigungen geltend machen zu können?
In einem späteren Verfahren kann nur derjenige individuelle Entschädigungen für passive Schallschutzmaßnahmen oder unzumutbare Lärmbelastung im Außenbereich fordern, der zuvor gegen den Erlass des ihn belastenden Planfeststellungsbeschlusses geklagt hat.
Ansonsten sind Entschädigungszahlungen nur dann zu erwarten, wenn der Planfeststellungsbeschluss selbst bereits die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen für das Gebiet des belegten Grundstücks oder etwaige Entschädigungszahlungen ausweist. Der Planfeststellungsantrag der Flughafengesellschaft weist allerdings keine entsprechenden Lärmschutzzonen aus und sieht auch keine allgemeinen Entschädigungszahlungen vor. Ob die Bezirksregierung von sich aus derartige allgemeine Entschädigungen im Planfeststellungsbeschluss festsetzen wird, ist ungewiss. 
14. Was sind wirksame Klagegründe für eine Klage durch Privatpersonen?
In erster Linie ist für Privatpersonen die persönliche Betroffenheit durch eine unzumutbar hohe Lärmbelastung oder eine drohende Gesundheitsgefährdung als Klagegrund ausschlaggebend (sofern nicht sogar Inanspruchnahme/Enteignung von Grundbesitz droht). Schadstoffbelastung, Absturzrisiko, materielle und formelle Verfahrensfehler haben in der Regel eine untergeordnete Bedeutung.
Im (für die Klägerseite) günstigsten Fall können grundsätzliche Mängel in der Lärmpegelermittlung und im Schallschutzkonzept der Flughafengesellschaft sowie Abwägungsfehler der Planfeststellungsbehörde dabei zu einer vollständigen Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen. 
15. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage für mich als Privatperson möglich und sinnvoll?
Grundsätzlich wird Ihre Klage nur dann zugelassen, wenn Sie bis zur Auslegungsfrist im Mai 2004 bei der Bezirksregierung Düsseldorf schriftliche Einwendung gegen den Planfeststellungsantrag der Flughafengesellschaft Mönchengladbach eingelegt haben.
Sinnvoll und aussichtsreich ist eine Klage dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Wohnlage im Nahbereich der An- oder Abflugschneise oder wenige Kilometer vom Flughafenmittelpunkt entfernt durch eine hohe Lärmbelastung betroffen sind. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, seit wann Sie an diesem Ort wohnen und Grundbesitz haben und ob ärztlich bestätigte
Gesundheitsstörungen vorliegen, die zu einer erhöhten Lärmempfindlichkeit führen. 
16. Wie kann ich beurteilen, ob bei meiner persönlichen Wohnsituation eine Klage sinnvoll ist?
Die Schutzgemeinschaft unterstützt diese Beurteilung durch die Herausgabe eines „Schutzklage-Fragebogens“, in dem relevante persönliche Angaben abgefragt werden. Die Angaben im Fragebogen dienen der Feststellung der Lärmbetroffenheit und nicht der Feststellung einer etwaigen Wertminderung, vgl. Frage 12. Vertrauliche Behandlung wird zugesichert.
Nach Auswertung der Fragebögen in Abstimmung mit dem beauftragten Fachanwalt wird für jeden Klagewilligen eine Empfehlung abgegeben, Klage einzureichen oder von einer Klage Abstand zu nehmen. 
17. Welche Kosten kämen auf mich zu, wenn ich als Privatperson Einzelklage erheben würde?
Der Streitwert für eine derartige Klage wird auf ca. 20.000 Euro festgesetzt werden. Hieraus ergeben sich für den Erstinstanzenweg beim Oberverwaltungsgericht Münster gemäß den anzuwendenden Gebührenordnungen Kosten von ca. 2.500 Euro für den eigenen Rechtsanwalt sowie im Falle einer Klageabweisung Gerichtskosten in Höhe von 1.200 Euro sowie Kosten für zwei gegnerische Anwälte in Höhe von 5.000 Euro zzgl. Spesen.
In der Praxis werden die Kosten für den eigenen Rechtanwalt eher 10.000 Euro erreichen bzw. sogar deutlich überschreiten, da der hohe Recherche- und Vorbereitungsaufwand für eine derartige Anfechtungsklage entsprechende Honorarvereinbarungen erforderlich macht.
Grob geschätzt belaufen sich die Gesamtkosten also auf 10.000 bis 20.000 Euro. 
18. Wenn ich Mitglied der Schutzgemeinschaft bin, übernimmt die Schutz- gemeinschaft dann meine Kosten für eine Einzelklage?
Nein. Die Schutzgemeinschaft darf im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit keine Mittel an Mitglieder für persönliche Zwecke zuwenden. Die Schutzgemeinschaft kann Anfechtungs- und Musterklagen allerdings dann finanziell unterstützen, wenn sich die Kläger in einer Klägergemeinschaft zusammenschließen, siehe Frage 21. 
Klägergemeinschaft
19. Warum ist die Gründung einer Klägergemeinschaft sinnvoll?
Schließen sich die Kläger in einer Klägergemeinschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes) zusammen, kann eine Klage im Namen aller Mitglieder der Klägergemeinschaft als verbundene Klage eingereicht werden. Die Streitwerte werden addiert und durch die Degression der Gebührenordnung sinken die Anwalts- und Gerichtskosten für jeden Kläger.
Unter Umständen können diese Kosten durch die Festlegung von aktiven Musterklägern in Abstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht und durch die Passivstellung der übrigen Klagen noch weiter gesenkt werden.
Darüber hinaus fällt in einer Klägergemeinschaft der wesentliche Teil der Honorarkosten des eigenen Rechtsanwalts nur einmal an. 
20. Warum kann die Schutzgemeinschaft nicht selbst Klage erheben?
Als Verein ist die Schutzgemeinschaft durch eine etwaige Genehmigung des Flughafenausbaus nicht von einer Rechtsgutverletzung betroffen, wie dies für Privatbürger der Fall ist. Deshalb kann eine wirkungsvolle Klage nur durch Privatpersonen erhoben werden, die sich hierzu vorteilhaft in einer Klägergemeinschaft zusammenschließen, siehe Frage 19. 
21. Wie kann die Schutzgemeinschaft die Klagen im Rahmen einer Kläger- gemeinschaft unterstützen?
Durch entsprechende Vereinbarungen kann die Schutzgemeinschaft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Honorarkosten des von der Klägergemeinschaft beauftragten Rechtsanwaltes übernehmen. Unter Umständen kann die Schutzgemeinschaft auch für die Prozesskosten der Musterklagen (Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten im Unterliegensfall) noch finanzielle Mittel aufbringen und so weitere Unterstützung leisten. 
22. Wenn sich die Kläger in einer Klägergemeinschaft zusammenschließen, wozu braucht man
dann noch eine separate Schutzgemeinschaft?
Ohne die Schutzgemeinschaft müsste die Klägergemeinschaft die Mittel für die Anfechtungsklagen alleine aufbringen. In Gestalt der Schutzgemeinschaft trägt eine größere Solidargemeinschaft von Betroffenen, die unter Umständen selbst nicht klagewillig oder klagefähig sind, zur Unterstützung der Anfechtungsklagen der Klägergemeinschaft und damit bei entsprechendem Klageerfolg zum Schutz der Bürger vor Fluglärm bei.
Die auf diesem Wege aufgebrachten Mittel sind überdies steuerabzugsfähig, siehe Frage 7. 
23. Wenn ich mich als Kläger der Klägergemeinschaft anschließe, muss ich dann auch Mitglied in der Schutzgemeinschaft sein, und soll ich dort spenden?
Die Schutzgemeinschaft und die Klägergemeinschaft sind unterschiedliche Vereinigungen. Auch die Mitgliedschaft in beiden Vereinigungen ist damit grundsätzlich unabhängig voneinander.
Spenden an die Schutzgemeinschaft sind freiwillig. Es wäre jedoch sehr wünschenswert, wenn die Kläger der Klägergemeinschaft die Schutzgemeinschaft finanziell unterstützen würden, da die Aktivitäten der Schutzgemeinschaft ihnen unmittelbar zu Gute kommen. Finanzielle Zuwendungen an die Schutzgemeinschaft sind im Gegensatz zu Aufwendungen in der Klägergemeinschaft steuerlich absetzbar, siehe Frage 7. 
Rechtsschutzversicherungen
24. Werden die Kosten für eine Anfechtungsklage durch meine Rechtsschutz- versicherung übernommen?
Neuere Rechtsschutzersicherungen schließen Klagen gegen Planfeststellungsverfahren in der Regel aus dem Leistungsumfang aus.
Haben Sie eine ältere Rechtsschutzversicherung, die diesen Ausschluss nicht enthält, klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung ab, ob und welche Kosten die Versicherung im vorliegenden Fall übernimmt und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. 
25. Ich möchte Klage einreichen und meine Rechtsschutzversicherung hat die Kostenübernahme für eine Anfechtungsklage zugesagt. Macht es für mich trotzdem Sinn, der Klägergemeinschaft beizutreten?
Ja. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung nämlich nur die Anwalts- und Gerichtskosten gemäß Gebührenordnung. Höhere, über die Gebührenordnung hinausgehende Honorarkosten des eigenen Anwalts werden nicht übernommen.
In der Klägergemeinschaft können diese zusätzlichen Kosten durch die Solidargemeinschaft und die Unterstützung der Schutzgemeinschaft aufgefangen werden. Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung müssen Sie dann lediglich die Übernahme der auf Sie entfallenden anteiligen Anwalts- und Prozesskosten in der Klägergemeinschaft abklären und vereinbaren. 
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